OC Cuxhaven begrüßt aktuelle Richtlinie, wann ein Gelenksersatz für das Kniegelenk gerechtfertigt erscheint.


Ein Beitrag von:

Priv. Doz. Dr.
Wolfgang M. Franck

In den letzten Jahren gab es sehr viele und heftig geführte Diskussionen in den verschiedenen Medien zur operativen Versorgung durch ein künstliches Gelenk. Ganz aktuell wurde in gemeinsamer Arbeit durch die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik (AE) eine Richtlinie erarbeitet, wann ein Gelenksersatz für das Kniegelenk gerechtfertigt erscheint.  Für den Ersatz der anderen Gelenke zum Beispiel in der Hüfte oder der Schulter gilt es vergleichbare Kriterien anzulegen.


Wir, die Ärzte von OC Cuxhaven, haben diese offizielle Empfehlung sehr begrüßt. Bestätigt sie doch das Verhalten und die medizinische Einschätzung, wie sie in der Vergangenheit von uns bereits immer praktiziert worden ist. Das Besondere an diesen Kriterien ist, dass sie allgemeinverständlich formuliert sind und sich nicht in einem fachchinesisch nur dem Fachmann erschließen. Jeder Betroffene kann sich darin wiederfinden oder eben auch nicht.

 

Wird die Entscheidung zum Gelenkersatz zu lange hinausgezögert, bedeutet das für die Patienten in der Regel unnötig lange Zeiträume mit Schmerzen. In Ausnahmefällen kann auch die Situation entstehen, dass der Eingriff, aufwändiger wird weil er erst sehr spät, nach einer langen schmerzhaften Odysse beschlossen wird. Bei Anwendung der Checkliste werden unnötig frühe Operationen vermieden.

 

Daraus ergibt sich, dass nur derjenige zu einer kompetenten Behandlung der Verschleißerkrankung in der Lage ist der das gesamte Spektrum, also nicht operative, operative Eingriffe zum Gelenkserhalt und letztlich denGelenkersatz anzubieten vermag. Wer nur einen Teil des großen Angebotes beherrscht kann immer nur anbieten was er hat und nicht was Sie als Patient benötigen.

 

Hier bei OC Cuxhaven können wir Ihnen in der Behandlung einer Verschleißerkrankung des Gelenkes alle Varianten der Therapie, angepasst an ihr Krankheitsstadium und ihre persönlichen Bedürfnisse anbieten. Diese beinhalten alle nicht operativen Verfahren, kameragesteuerte arthroskopische Eingriffe, medikamentöse Behandlungen zur Knorpelrekonstruktion aus Eigenblut, Achskorrekturen der Beine und auch den Gelenkersatz. Welche Behandlungsform für Sie die Richtige ist kann nur durch persönliche Untersuchung und im gemeinsamen Gespräch entwickelt werden.


Die Kriterien im Wortlaut ( Dtsch Arztebl 2016; 113(44)):

Hauptkriterien

Mindestvoraussetzungen, die für die Indikationsstellung zur Knie-TEP vorliegen müssen, sind Knieschmerz, der Nachweis eines Strukturschadens (Arthrose, Osteonekrose), Versagen konservativer Therapiemaßnahmen, eine auf die Kniegelenkerkrankung bezogene Einschränkung der Lebensqualität sowie ein auf die Kniegelenkerkrankung bezogener subjektiver Leidensdruck. Für die einzelnen Hauptkriterien bestehen folgende Voraussetzungen:

 

Knieschmerz: Die Schmerzstärke ist von Bedeutung für die Therapieentscheidung. Sie drückt sich in Schmerzdauer, Schmerzhäufigkeit und Ansprechen auf konservative Therapie aus: Die Dauer der Schmerzen sollte mindestens 3–6 Monate betragen, um die Indikation zur Knie-TEP zu stellen.

 

Ein mehrfach wöchentlich intermittierend auftretender Schmerz oder kontinuierlicher Schmerz ist eine Voraussetzung für die Indikation zur Knie-TEP.

 

Nachweis eines Strukturschadens (Arthrose, Osteonekrose): Der Nachweis erfolgt mittels Röntgen: Bei einer unter Belastung durchgeführten Röntgenaufnahme sollte eine eindeutige Gelenkspaltverschmälerung bestehen.

 

Versagen konservativer Therapiemaßnahmen: Eine konservative Therapie sollte über mindestens 3–6 Monate erfolglos durchgeführt worden sein. Voraussetzung für die Indikationsstellung zur Knie-TEP ist ein nicht ausreichendes Ansprechen auf die Kombination von medikamentöser und nicht medikamentöser konservativer Therapie in diesem Zeitraum.

 

Auf die Kniegelenkerkrankung bezogene Einschränkung der Lebensqualität: Eine durch die Kniegelenkerkrankung bedingte Einschränkung der Lebensqualität ist Voraussetzung für die Indikation zur Knie-TEP. Die Einschränkung sollte mindestens einen Zeitraum von 3–6 Monaten umfassen.

 

Auf die Kniegelenkerkrankung bezogener subjektiver Leidensdruck: Relevanter subjektiver Leidensdruck aufgrund der Kniegelenkerkrankung ist Voraussetzung für die Indikation zur Knie-TEP.

Nebenkriterien

Eine Erfassung der folgenden Nebenkriterien ist für die Indikationsstellung zur Knie-TEP nicht zwingend erforderlich, ihr Vorhandensein beziehungsweise die Ausprägung beeinflussen jedoch die Empfehlungsstärke:

 

  • Einschränkungen der Gehstrecke bei langem Stehen, beim Treppensteigen
  • Fehlstellung der Beinachse
  • Instabilität des Kniegelenks
  • Einschränkungen der Kniebeweglichkeit
  • Einschränkung der Beinkraft
  • Schwierigkeiten beim Hinsetzen, beim Knien, bei der Körperhygiene
  • Notwendige Unterstützung durch Hilfsperson
  • Schwierigkeiten bei Haushaltstätigkeiten
  • Schwierigkeiten bei der Nutzung von Verkehrsmitteln
  • Einschränkungen beim sozialen Leben, in der Ausübung des Berufs und sportlicher Aktivität
  • Vermeiden von Nebenerkrankungen (Kardiovaskulär).

Kontraindikation

Absolute Kontraindikation für eine Knie-TEP ist eine floride Infektion im Kniegelenk.

 

Weitere absolute Kontraindikationen sind solche, die typischerweise auch für andere elektive Eingriffe gelten (z. B. Infekt, akutes kardiovaskuläres Ereignis).

 

Relative Kontraindikationen für die Indikationsstellung zur Knie-TEP sind:

  • Deutlich verkürzte Lebenserwartung aufgrund von Begleiterkrankungen
  • Sehr hoher BMI (≥ 40)

Risikofaktoren

Risikofaktoren für ein erhöhtes Komplikationsprofil oder schlechtes patientenrelevantes Outcome sind:

  • Abgelaufene Infektion im Kniegelenk
  • Erhöhtes Infektionsrisiko
  • Einschränkung der Operationsfähigkeit (ASA 3 und 4)
  • Körperliche Komorbidität
  • Psychologisch/psychiatrische Komorbidität
  • Einnahme von Medikamenten, die das Operationsrisiko erhöhen
  • Suchtmittelabhängigkeit
  • Neurologische Störung